Initiative transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e. V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

 

Bisher haben sich über 2.000 Organisationen der Initiative angeschlossen. Auch die AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH ist auf Beschluss des Landesvorstandes vom 16. Dezember 2020 der Initiative beigetreten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH

Caspar-Schulte-Straße 1
07407 Rudolstadt

 

Gründungsjahr: 2003

 

Ansprechpartner:

Hans-Heinrich Tschoepke (Geschäftsführer)

E-Mail: geschaeftsstelle@awo-rudolstadt.de

Telefon: 03672 / 31 41 10

 

Registergericht: Amtsgericht Jena

Registernummer: HRB 209123

 

2. Satzung und Ziele

Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die in Thüringen in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege organisiert sind.

Heute hat die AWO Rudolstadt rund 400 Mitglieder und etwa 620 Beschäftigte. Ein wesentliches Kennzeichen ist dabei unsere föderale Struktur. In der AWO Rudolstadt sind 16 Einrichtungen und 8 Dienste organisiert, die weitgehend selbstständig arbeiten.

Die AWO Rudolstadt vereint ehrenamtliche Verbandstätigkeit mit professioneller Sozialarbeit und sozialem Unternehmertum. Unter unserem Dach sind ehrenamtliche Initiativen wie Begegnungsstätten oder Projekte genauso zu finden, wie große soziale Einrichtungen und komplexe Hilfsangebote.

 

Die Grundwerte der AWO: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, bilden dabei unseren Kompass.

 

Den Gesellschaftervertrag der AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH finden Sie hier.

3. Steuerbegünstigung

Die AWO Rudolstadt ist ein gemeinnütziger Verband. Die Körperschaft ist teilweise nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Altenhilfe; Erziehung; Wohlfahrtswesens; Jugendhilfe.

 

Die Gemeinnützigkeit der AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH wird regelmäßig durch das Finanzamt überprüft. Der letzte Bescheid stammt vom 07.01.2025 zur Körperschaftssteuer 2022 für alle Kapitalerträge. Die Steuernummer der AWO Rudolstadt lautet 161/124/01133. Zuständig ist das Finanzamt Gera.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Vertreter der Gesellschafter für die AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH sind:

- Frau Petra Rottschalk (AWO Rudolstadt e. V.)

- Frau Katja Glybowskaja (AWO Landesverband Thüringen e. V.)

Das Gehalt der Geschäftsführung basiert auf dem AWO Governance Codex des AWO Bundesverbandes.

5. Tätigkeitsbericht

Der Bericht kann über das Unternehmensregister abgerufen werden.

 

Den Verbandsbericht aus dem Jahr 2024 finden Sie hier: Verbandsbericht AWO Rudolstadt

6. Personalstruktur

Mitarbeiter/innen (Stand 31.12.2024) der AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH:

480 hauptamtliche Beschäftigte

7. Mittelherkunft / 8. Mittelverwendung

Der Bericht über Herkunft und Verwendung der Mittel kann über das Unternehmesregister abgerufen werden.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Beteiligungen an der AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH:

- AWO Rudolstadt e. V. zu 98%

- AWO Landesverband Thürigen e. V. zu 2%

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Es gibt keine Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtbudgets ausmachen.

Hinweisgebersystem

Der  AWO Rudolstadt e.V. nimmt Compliance-Verstöße ernst und bearbeitet diese professionell.

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes, welches am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat der Landesverband eine interne Meldestelle eingerichtet. In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes werden alle Personen einbezogen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über insbesondere straf- und bußgeldbewehrte Verstöße erlangt haben. Ein zentrales Schutzinstrument des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht in dem Verbot von Repressalien, das heißt von Kündigungen, Abmahnungen, Versagungen einer Beförderung, geänderten Aufgabengebieten, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierungen, Rufschädigungen oder Mobbing, die eine hinweisgebende Person aufgrund einer Meldung oder einer Offenlegung im Sinne dieses Gesetzes erleidet. Zur besseren Durchsetzbarkeit dieses Verbots, enthält der Gesetzesentwurf eine Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Seite: Hinweisgeberschutzgesetz