Unsere Angebote
Aufnahmekriterien
Die Aufnahme erfolgt über ein Hilfeplanverfahren mit dem zuständigen Jugendamt/ Sozialamt. Wir setzen grundsätzlich voraus, dass:
- die Klienten, Hilfe in Anspruch nehmen wollen und mitwirkungsbereit sind,
- Mütter/ Väter bereit sind für ihr Kind zu sorgen,
- eine Selbstständigkeit in der Betreuung und Versorgung des Kindes
- sowie grundlegende, lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind.
Wir bieten Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Müttern/ Vätern mit Kind (-ern) ein
begleitetes Übungsfeld auf dem Weg zu einer selbstständigen und autonomen
Lebensführung. Jeder Klient/ jede Klientin wird vom jeweilig zuständigen Betreuer/in individuell über ein monatliches Fachleistungsstundenbudget und nach Bedarf betreut. Dies bietet ihnen die Chance ein eigenständiges Leben realistisch zu erproben, sowie Grenzen und Möglichkeiten spürbar erleben zu können.
In Krisenfällen und am Wochenende sind die Betreuer/innen über ein Bereitschaftshandy erreichbar.
Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit
- Säulen der Erziehung (fünf Säulen einer guten Erziehung: Liebe, Achtung, Kooperation, Struktur und Förderung)
- Erziehungskompetenz speziell für Mutter/Vater und Kind
- Tagesablauf
- Haushaltsführung (Mahlzeiten, Wäsche, Reinigung, Finanzen)
- Gesundheit und Körperpflege
- Schulische/ berufliche Förderung bzw. Integration
- Sozial-emotionale Förderung (unter Einbeziehung der Partner)
- Förderung einer inhaltsreichen Freizeitgestaltung
- Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Therapeutischer Interventionsrahmen
Mit dem Ziel:
-
Einer sicheren Mutter/ Vater- Kindbindung
-
Einer gleichbleibenden und geeigneten Tagesstruktur
-
Einer Sicherheit im Umgang mit Finanzen
-
Einer sozialen Einbindung
-
Eigene Grenzen wahrzunehmen und zu erkennen
-
Hilfe einzufordern und geeignete Ansprechpartner zu kennen
Gesetzliche Grundlagen
Hilfe zur Erziehung
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit:
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- § 19 SGB VIII gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kind