Finanzen

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen können wir den entsprechenden Tagespflegesatz (je Pflegegrad) direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.


Der für Sie verbleibende Eigenanteil ist in vielen Fällen über den Leistungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen erstattungsfähig oder kann über den Sozialhilfeträger bezuschusst werden. Natürlich kann man auch ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit einen Tagespflegeplatz in Anspruch nehmen.

 

In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen sehr gern die Abrechnungsmodalitäten und Serviceleistungen unserer Einrichtung.