Angebote
Die Aufnahme eines Kindes/ Jugendlichen in unsere Heimerziehungsgruppen erfolgt immer über das Jugendamt und wird stets als Einzelfallentscheidung angesehen. Hierbei wird fachlich abgeklärt, ob die Einrichtung ein geeigneter Ort für die jungen Menschen sein kann. Aufnahme finden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die aus persönlichen, familiären oder erzieherischen Gründen nicht in ihrer Familie leben können, wollen oder dürfen.
Die Wohngruppen 1 und 3 bieten Kindern im Altern von 5 bis 16 Jahren vorübergehend ein Zuhause. Der Gruppenalltag wird gemeinsam mit den Betreuern gestaltet, sodass ein Gemeinschaftsgefüge eingeübt wird. Innerhalb eines gut strukturierten Tagesablaufs erproben sich hier die Bewohner in festen Aufgaben und einem abwechslungsreichen Alltagsleben.
Die Wohngruppe 2 bietet Kindern ab 4 Jahren ein zeitweiliges Zuhause. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen in der Vermittlung fester und familienähnlicher Strukturen, um Sicherheit zu schaffen. Eine intensive Arbeit mit den Erziehungsberechtigten wird als essentiell betrachtet, um die positive Entwicklung der Kinder zu begünstigen.
Die Kinder und Jugendliche werden in ihrer Selbstständigkeit sowie Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Wir bieten Unterstützung in allen Bereichen der Alltagsbewältigung. Dies beinhaltet unter anderem
den regelmäßigen Besuch des Kindergartens, einer Schule/Ausbildung, Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, der zunehmenden alleinigen Bewältigung von Herausforderungen sowie die Finanzeinteilung.
Unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeiten, werden die inhaltlichen Angebote für zusätzliche Leistungen maßgerecht zugeschnitten.
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Systemisch aufsuchende Familientherapie
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Familienberatung
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Entwicklungspsychologische Beratung, MarteMeo
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Einzelförderung durch die verschiedenen therapeutischen und pädagogischen Fachkräfte
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Traumaberatung
Hilfe zur Erziehung
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit:
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
- § 34 SGB VIII i.V.m. § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (bei Diagnose während des Hilfeverlaufs)