Gesetzliche Grundlagen
Wir sind mit folgenden Angeboten für den Raum mittleres und oberes Schwarzatal,Königsee und dem Altlandkreis Rudolstadt tätig:
Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII in Verbindung mit
- § 30 Erziehungsbeistandschaft
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35 Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 41 Hilfe für junge Volljährige, Verselbständigung, Nachbetreuung
Beantragung der Hilfe
Die Beantragung einer Hilfe erfolgt immer über das zuständige Jugendamt – Saalfeld / Rudolstadt. Antragsteller sind die Sorgeberechtigten. Im gemeinsamen Gespräch mit der / den zuständigen Sozialarbeiter/in des Jugendamtes wird der Bedarf der Unterstützung analysiert und verschiedene Hilfe- und Unterstützungsformen dargestellt. Danach haben die Sorgeberechtigten die Möglichkeit, einen Hilfeantrag (Formular wird vom Jugendamt übergeben) zu stellen.