Meldeplattform für unsere Mitarbeitenden
Die AWO Rudolstadt wird aufgrund der Richtlinie der EU für WhistleBlower (Hinweisgeber/innen) und nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz in die Pflicht genommen, eine interne Meldestelle für Informationen zu Missständen und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Regelungen anzubieten. Das Gesetz schützt die hinweisgebende Person vor Repressalien im Rahmen ihrer Berufstätigkeit.
Es wurde eine interne Meldestelle zur Abgabe von bußgeld- und strafbewehrten Hinweisen zu Verstößen, die Leib, Leben und Gesundheit von Beschäftigten und oder des Klientel in Gefahr bringen, eingerichtet. Die interne Meldestelle wird von einem externen Unternehmen betrieben und kann über unseren Internetauftritt erreicht werden, indem Sie den entsprechenden Zugangslink zur Meldeplattform „Flüsterbox“ anklicken und hier verschiedene Meldekanäle auswählen können (E-Mail, Telefongespräch, persönliches Treffen). Ihre Identität ist durch den Betreiber der Meldeplattform absolut vertraulich zu behandeln. Eine Ausnahme von dem Vertraulichkeitsgebot besteht nur dann, wenn der oder die Hinweisgebende einwilligt oder grob fahrlässig bzw. vorsätzlich unrichtige Informationen gemeldet werden oder wenn gesetzliche Ausnahmen die Offenlegung der Identität erfordern. Es besteht zum Schutz des oder der Hinweisgebenden daher auch die Möglichkeit, auf der Meldeplattform einen anonymen Hinweis unter Wahrung der persönlichen Anonymität abzugeben.
Achtung: Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Information entstanden ist.
Zugangslink
Zugangslink zur Meldeplattform für unsere Mitarbeitenden: www.fluesterbox.de/awo-rudolstadt