Offener Brief der AWO Rudolstadt an den Landesvorstand der AWO Thüringen

Nachdem der Landesvorstand der AWO Thüringen zunächst Gehaltsregelungen, die unvereinbar mit Vorgaben des Verbandes sind, vertuscht hat, folgt jetzt nach öffentlichem Druck eine unverantwortlich lange Zeit des Hinhaltens.

 

Aus diesen Gründen sehen sich Vorstand und Geschäftsführung der AWO Rudolstadt veranlasst, öffentlich Stellung zu beziehen.

 

Mit Sorge beobachten wir, wie ein offensichtlich handlungsunfähiger Landesvorstand in Kauf nimmt, dass die Marke AWO mit ihren vielen engagierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dreck gezogen wird.

 

Offensichtlich liegt seit längerem ein Bericht des Bundesverbandes vor, der sich mit Gehältern von Führungskräften der AJS und deren Tochterunternehmen befasst.

 

Wie kann der Landesverband von Transparenz reden, wenn dieser Bericht nicht einmal allen Vorstandsmitgliedern vorgelegt wird, geschweige denn den Mitgliedern, die Eigentümer des Verbandes sind?

 

Alleine diese Geheimhaltung lässt viel Raum für Spekulationen, die der AWO enorm schaden. Durch die fortwährende Verschleppung gerät sogar die gesamte Branche der freien Wohlfahrt in Misskredit.

 

Der Landesvorstand ist gewählt worden, um die Ideen der AWO von Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz nach außen und innen zu tragen. Dazu gehört, dass verbindliche Verbandsrichtlinien überwacht und umgesetzt werden.

Diese Prinzipien und Werte prägen das Leitbild des 100-jährigen Sozialverbandes.

 

Die AWO Rudolstadt hält sich an diese Vorgaben. Das Gehalt des Geschäftsführers, der für drei Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern verantwortlich ist, entspricht einer A16. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten ehrenamtlich.

 

Wir verlangen jetzt unverzüglich eine Aussage zu folgenden Fragen, damit die AWO Thüringen ihre Glaubwürdigkeit zurückerlangen kann:

  1. Entspricht das Einkommen von leitenden Angestellten der AJS und deren Tochterunternehmen den Vorgaben des AWO Bundesverbandes?
  2. Wer hat die jetzt gültigen Gehälter wann verhandelt, beschlossen und genehmigt?
  3. Stimmt es, dass leitende Angestellte der AWO AJS und deren Tochterunternehmen, nach dem Ausscheiden aus dem Dienst 2 Jahre lang 100 Prozent ihres Gehaltes weiter beziehen, oder gibt es eine ähnliche Regelung?
  4. Wer hat dies gegebenenfalls verhandelt, beschlossen und genehmigt?

 

 

Im Namen des Vorstandes und der Geschäftsführung

 

Petra Rottschalk                                             Hans-Heinrich Tschoepke

Vorstandsvorsitzende                                    Geschäftsführer